Kostenerstattungsverfahren

Kostenerstattungsverfahren 

Für gesetzlich Versicherte besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren. Dieses ist gesetzlich geregelt und mit einigen formalen Schritten verbunden. Gerne finden Sie hierzu ausführliche Hinweise.

So gehen Sie dabei vor:
1. Kennenlerngespräch (auf Wunsch)
Gerne biete ich Ihnen, sofern Sie dies wünschen, einen Termin für ein gegenseitiges Kennenlernen an. Das Kennenlerngespräch erfolgt auf Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für das Erstgespräch vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären ist. Alternativ kann das Gespräch privat bezahlt werden.
 
2. Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse
Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Ihre Krankenkasse konkret für den Antrag benötigt.
Viele Kassen stellen hierfür Checklisten zur Verfügung.
 
3. Psychotherapeutensuche dokumentieren
Kontaktieren Sie mindestens 10 kassenzugelassene Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung.
Dokumentieren Sie: Datum der Anfrage, Name der Praxis, Rückmeldung / Wartezeit (z. B.: über 6 Monate, „Warteliste geschlossen“). Sie können dafür gerne das beigefügte Formular zur Therapeutensuche verwenden.
 
4. Psychotherapeutische Sprechstunde (+PTV-11)
Voraussetzung für den Antrag ist eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/m kassenzugelassener Psychotherapeut. Einen Termin erhalten Sie in der Regel kurzfristig über die 116117 (telefonisch oder online, Auswahl: „Kein Vermittlungscode“„Psychotherapeutische Sprechstunde Erwachsene“). In der Sprechstunde wird das PTV-11-Formular ausgefüllt. Wichtig ist, dass das Kästchen „zeitnahe Behandlungsbedürftigkeit“ angekreuzt ist.
Dieses Formular fügen Sie später dem Antrag bei.
 
5. Optional: Dringlichkeitsbescheinigung des Psychiaters
Falls Sie sich bereits in psychiatrischer Behandlung befinden (ambulant oder stationär), kann Ihnen Ihr behandelnder Facharzt eine zusätzliche Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen.
Diese können Sie dem Antrag ebenfalls beilegen.
 
6. Antrag an die Krankenkasse stellen
Der Antrag erfolgt in einem formlosen Schreiben. Ein Beispielanschreiben finden Sie im Anhang. Folgendes sollte enthalten sein: Ihre persönlichen Daten und Versicherungsnummer, Hinweis auf die erfolglose Therapeutensuche, Empfehlung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV-11), Hinweis, dass ein Therapieplatz in meiner Privatpraxis sofort verfügbar ist.
 
7. Widerspruch im Falle einer Ablehnung
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie dabei gerne, z. B. durch eine zusätzliche Stellungnahme.
 
Wenn Sie möchten, können Sie direkt die Mustervorlage für den Antrag (PDF) verwenden.
 
Wichtige Hinweise
Wenn Sie eine zeitnahe Aufnahme der Therapie wünschen, kann bis zum Vorliegen einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse eine Selbstzahlung erfolgen.
Eine nachträgliche Erstattung der entstandenen Kosten kann nach Bewilligung durch die Krankenkasse möglicherweise beantragt werden und richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen sowie der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.